Achtung, Vögelchen!

Achtung, Vögelchen!

Hecken und Büsche dürfen jetzt während der Nist- und Brutzeit nicht gerodet oder radikal zurück geschnitten werden. Das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass diese Schonzeit von Anfang März bis Ende September dauert.

„Das gilt auch innerhalb von Ortschaften, denn Hausgärten sind wichtige Lebensräume“, betont Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky. „Wer zum Beispiel in seiner Hecke ein bewohntes Vogelnest findet, sollte auf jeden Fall mit dem Rückschnitt warten.“ Während Hecken einerseits Kleintieren und Vögeln Nist- und Versteckmöglichkeiten bieten, sind sie andererseits während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpflanzen Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten. Erlaubt sind zurzeit nur schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung junger Triebe, um zum Beispiel an Wegen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu einer anderen Jahreszeit durchgeführt werden können, und zum Beispiel für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald. Darüber hinaus weist das Umweltamt darauf hin, dass Vogelnester an Häusern nicht einfach entfernt werden dürfen. Wenn zum Beispiel Fassadenarbeiten an der Hauswand geplant sind, können die Handwerker mit ihren Arbeiten erst beginnen, wenn das Nest nicht mehr bewohnt ist. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße führen können. Fragen zum Landschaftsschutz beantwortet Ulrich Schmitz von der Unteren Landschaftsbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss unter Telefon 02181/ 601–6840.

(Report Anzeigenblatt)