Sozialamt des Rhein-Kreis bringt Falschangaben zur Strafanzeige: Kein Kavaliersdelikt

Sozialamt des Rhein-Kreis bringt Falschangaben zur Strafanzeige : Kein Kavaliersdelikt

Falschangaben beim Sozialhilfeträger sind kein Kavaliersdelikt. Darauf hat das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss hingewiesen. „Falsche Angaben werden von uns zur Anzeige gebracht“, so Landratsvertreter Jürgen Steinmetz.

Anlass ist ein aktueller Rechtsfall. Die 63-jährige Tochter einer Pflegeheimbewohnerin ist mit rechtskräftig gewordenem Strafbefehl des Amtsgerichts Grevenbroich wegen Betrugs zu einer Geldstrafe im vierstelligen Euro-Bereich verurteilt worden. „Das zeigt, dass man so etwas nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte“, so Steinmetz, der auch Sozialdezernent des Rhein-Kreises Neuss ist.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Pflegeheim für die bei ihm lebende Mutter der 63-Jährigen Leistungen nach dem Landespflegegesetz („Pflegewohngeld“) beim Kreissozialamt beantragt. Das Landespflegegesetz unterstellt den Anspruch auf Pflegewohngeld jedoch einer vom Sozialamt durchzuführenden Bedürftigkeitsprüfung. Dabei werden neben Einkommen und Vermögen auch vermögenswerte Ansprüche wie Schenkungsrückforderungen einbezogen. Das heißt, dass der Heimbewohner oder die Heimbewohnerin Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse geben muss.

In einer dem Antrag beigefügten Erklärung hatte die bevollmächtigte Tochter die Frage nach in der Vergangenheit von der Heimbewohnerin übertragenem Vermögen wahrheitswidrig verneint. Das Sozialamt erhielt aber drei Jahre nach der erstmaligen Bewilligung der Leistungen Kenntnis, dass die bevollmächtigte Tochter, deren Schwester und eine Enkelin von der Seniorin vor deren Heimaufnahme Aktien und Geld erhalten hatten. Das Sozialamt stellte daraufhin die Leistungen ein und erstattete Anzeige.

Der im Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl wurde, nachdem ein zunächst hiergegen eingelegter Einspruch am Verhandlungstag zurückgezogen wurde, rechtskräftig. Das Amtsgericht sah in dem Vorgehen der Tochter eine vorsätzliche Schädigungsabsicht und verurteilte diese zu der Geldstrafe.

(Report Anzeigenblatt)