Kreis erstellt neuen Nahverkehrsplan

Kreis erstellt neuen Nahverkehrsplan

Nach zuletzt 2013 erstellt der Rhein-Kreis Neuss einen neuen Nahverkehrsplan. Der bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreisgebiet in den nächsten Jahren.

Mit dem im Juni eröffneten Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren befindet sich die Planerstellung in der zweiten und entscheidenden Runde. 2017 hatten Bürger, Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen, Zweckverbände und Behindertenorganisationen bereits Gelegenheit, ihre Anregungen bzw. Planungen einzubringen. Über 160 Einzelvorschläge waren dabei eingegangen.

Auf der Grundlage des darauf fußenden Planentwurfs haben nun in dem noch bis Ende Juli laufenden formalen Beteiligungsverfahren vorrangig die Kommunen und Aufgabenträger nochmals die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und Anregungen mitzuteilen, aber auch Bedenken zu äußern. Zu den Maßnahmenvorschlägen aus den Städten und Gemeinden, die zur Prüfung im Entwurf des neuen Nahverkehrsplans aufgenommen worden sind, gehören unter anderem:

Schnellbusverbindung von Grevenbroich in Richtung Neusser Süden (S-Bahn-Haltepunkt Allerheiligen) / Verbesserung der Verbindung Grevenbroich-Zentrum nach Neukirchen / bessere Verbindung Jüchener Ortschaften durch Anrufsammeltaxen oder Bürgerbus / Verbindung zwischen dem Ortsteil Büttgen und dem neuen Gewerbegebiet „Kaarster Kreuz“ mit der Stadtmitte Kaarst / zusätzliche Bedienung weiterführender Schulen in Kaarst / Anbindung Gewerbegebiet „Glehner Heide“ an ÖPNV und direkte Verbindung vom Kleinenbroicher Bahnhof / neue Schnellbuslinie zwischen Tönisvorst, Willich und Meerbusch / Anbindung des Neusser Südens an den Düsseldorfer Süden durch Schnellbuslinie / Verlängerung der heute am Landestheater endenden Regionalbuslinien bis zum Neusser Hauptbahnhof / Erschließung von Flächen im Neusser Hammfeld.

Der aktuelle Entwurf des Nahverkehrsplans ist im Internet auf der Website www.rhein-kreis-neuss.de einsehbar.

Zum Hintergrund: Der Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Kreisgebiet. Als Planungsinstrument dient der Nahverkehrsplan. Er definiert die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und bildet die Grundlage für seine Leistungsfähigkeit. Neben der Erarbeitung von Zielvorgaben und Maßnahmenvorschlägen zur Weiterentwicklung des ÖPNV ist auch die Anpassung an neue gesetzliche Bestimmungen Gegenstand der aktuellen Fortschreibung.

(Report Anzeigenblatt)