Länger in Landeseinrichtungen

Länger in Landeseinrichtungen

Der Landrat fordert von Innenminister: Flüchtlinge sollen länger in Landesunterkünften bleiben.

Während einige Kommunen im Rhein-Kreis Neuss händeringend nach Wohnungen für Flüchtlinge suchen, stehen Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes teilweise leer. Um dem auf zahlreiche Kommunen lastenden Druck zu verringern, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke daher in einem Schreiben an NRW-Innenminister Ralf Jäger, Flüchtlinge länger in geeigneten und ungenutzten Landeseinrichtungen zu behalten. Das gelte insbesondere für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die ausreisepflichtig sind.

 Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an Innenminister Ralf Jäger, ausreisepflichtige Flüchtlinge länger in Landesunterkünften zu behalten.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an Innenminister Ralf Jäger, ausreisepflichtige Flüchtlinge länger in Landesunterkünften zu behalten. Foto: Mika Schiffer / Rhein-Kreis Neuss

Auch Rückführungsmaßnahmen von abgelehnten Asylbewerbern wären über die Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes leichter und mit weniger Personalaufwand durchführbar, was Kosten spare, heißt es im Schreiben des Landrates. Zudem würden den Kommunen durch die Zuweisung ausreisepflichtiger Personen finanziell belastet. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW ist das Land nur drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht zur Zahlung der Kostenpauschale an die Kommunen verpflichtet. Da erfahrungsgemäß Rückführungsmaßnahmen länger als drei Monate dauern, bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen, argumentiert Petrauschke.

Für die notwendige Anmietung von Wohnungen entstünden den Kommunen hohe Kosten, während in Landeseinrichtungen Leerstände zu verzeichnen seien. Mit Blick auf abgeschlossene Langzeit-Mietverträge des Landes für einige zentrale Unterbringungseinrichtungen könnte auch der Steuerzahler entlastet werden, wenn ausreisepflichtige Flüchtlinge länger in den Landeseinrichtungen blieben. Denn das Land müsse weiter Miete zahlen, auch wenn die Landeseinrichtungen leer stehen.

(Report Anzeigenblatt)