Raus aus der Minijob-Falle

Raus aus der Minijob-Falle

Damit der 450-Euro-Job nicht zur Falle wird: Knapp 70 000 Minijobber im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Viersen sollen bessergestellt werden.

Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Die IG BAU schlägt dazu eine Reform der geringfügigen Beschäftigung vor. Demnach sollen Minijobs schon ab dem ersten Euro in die Sozialversicherung einbezogen werden. „Minijobs waren als flexible und vorübergehende Lösung gedacht. Aber für viele Beschäftigte – etwa in der Reinigung – sind sie langsam zum Dauerzustand geworden, aus dem sie nicht mehr herauskommen“, sagt Doris Jetten von der IG BAU Düsseldorf. Eine Reform sei deshalb „mehr als überfällig“.

 Reset-Taste beim Minijob: Einen Neustart für 450-Euro-Stellen fordert die Gewerkschaft IG BAU. Ab dem ersten Euro sollen Sozialabgaben — etwa für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung — fällig werden. Den Großteil davon soll der Chef tragen.
Reset-Taste beim Minijob: Einen Neustart für 450-Euro-Stellen fordert die Gewerkschaft IG BAU. Ab dem ersten Euro sollen Sozialabgaben — etwa für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung — fällig werden. Den Großteil davon soll der Chef tragen. Foto: IG BAU

Nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur arbeiten im Rhein-Kreis Neuss allein in der Gebäudereinigung rund 1 600 Minijobber (Kreis Viersen: 1 100). Damit sind 56 Prozent (Viersen: 59 ) aller Mitarbeiter der Branche geringfügig beschäftigt. „Viele von ihnen haben seit Jahren keine Chance auf eine reguläre Stelle. Wegen fehlender Sozial- und Rentenbeiträge sind sie stark von Altersarmut bedroht“, betont die IG BAU-Bezirksvorsitzende. Betroffen seien insbesondere Frauen: 62 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Rhein-Kreis sind laut Arbeitsagentur weiblich (Viersen: 61 ).

Die IG BAU will gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erreichen, dass der Chef künftig auch für einen Verdienst unter 450 Euro Sozialabgaben zahlen muss. Die Gewerkschaft fordert eine neue „Gleitzone“ bereits vom ersten Euro an: Demnach sollen Arbeitgeber bei geringen Verdiensten zunächst den Großteil der Sozialabgaben tragen. Erst bei einem Monatsverdienst ab 850 Euro soll gelten: Chef und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen.

Doris Jetten nennt ein Beispiel: „Wer genau 450 Euro verdient, der müsste nach dem Modell 13 Prozent Sozialabgaben bezahlen – der Chef trägt dagegen 29 Prozent.“ Für die Minijobber bringe das eine bessere soziale Absicherung. Für die Unternehmen steige der Anreiz, prekäre Jobs durch vollwertige Stellen zu ersetzen, so die Gewerkschafterin.

Und auch für Rentner oder Studenten, die sich etwas hinzuverdienen wollen, bleibe das Modell attraktiv. „Durch den geringen Beschäftigten-Anteil bei den Sozialabgaben lohnt sich der Zuverdienst gerade unterhalb von 450 Euro weiterhin. Zusätzlich erwerben sie höhere Ansprüche für eine Rente oder Arbeitslosigkeit“, sagt Jetten

(Report Anzeigenblatt)