Stallpflicht teilweise aufgehoben

Stallpflicht teilweise aufgehoben

Das NRW-Umweltministerium hat die Stallpflicht wegen der so genannten Vogelgrippe teilweise aufgehoben.

Die Lockerung gilt für Kommunen mit weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. Im Rhein-Kreis Neuss sind dies die Städte Dormagen, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss sowie die Gemeinde Jüchen. Für Grevenbroich, Kaarst und Rommerskirchen gilt die Stallpflicht weiter.

„Die teilweise Aufhebung der Aufstallpflicht in Nordrhein-Westfalen dient zum einen dem Tierschutz, zum anderen ist sie auch eine Hilfe für die Geflügelhalter“ erläutert Dr. Frank Schäfer, Leiter des für die Umsetzung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Kreises Neuss. Wie Schäfer betont, seien aber nach wie vor alle Halter im Umgang mit dem Geflügel zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. So sollte auch in den Kommunen, für die jetzt keine Stallpflicht mehr gilt, Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel unbedingt vermieden werden.

„Wer Hausgeflügel hält, sollte die Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht erreichbar sind. Außerdem sollte das Hausgeflügel kein Oberflächenwasser trinken, zu dem Wildvögel Zugang haben“, so Schäfer. Darüber hinaus sollten Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

(Report Anzeigenblatt)