Unterstützungsleistungen werden erheblich ausgeweitet

Unterstützungsleistungen werden erheblich ausgeweitet

Neues Unterhaltsvorschussgesetz: Vorteile für Alleinerziehende und deren Kinder.

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz hat wichtige Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und deren Kinder. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin. Die Unterstützungsleistungen werden erheblich ausgeweitet. Die Beschränkung der Zahlungen bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres sowie eine Begrenzung der Leistungsdauer auf insgesamt sechs Jahre entfallen. Das neue Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Leistungsanspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Schon jetzt hat sich die Zahl der Anträge bei der Unterhaltsvorschusskasse des für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständigen Kreisjugendamtes mehr als verdoppelt, und die Mitarbeiterinnen gehen von einer weiteren Erhöhung durch das neue Gesetz aus. Hinzu kommt, dass durch die Ausweitung des möglichen Leistungszeitraumes weniger laufende Fälle beendet werden. Das Personal wurde daher bereits aufgestockt. Anspruchsberechtigte können ihren Antrag bei einer persönlichen Vorsprache stellen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Bearbeitung des Antrages durch das Jugendamt ist gebührenfrei. Nähere Auskünfte erteilen Simone Wingerath, Verena Klein und Simone Fenners unter den Rufnummern 02161 61045145, –5139 und –5138. Die Unterhaltsvorschusskasse ist auch unter der E-Mail-Adresse uvk@rhein-kreis-neuss.de zu erreichen.

(Report Anzeigenblatt)