Väter und das Kindergeld

Väter und das Kindergeld

Auch in Meerbusch beziehen immer mehr Väter Kindergeld.

Im Rhein-Kreis Neuss haben nach Auskunft der Elterngeldstelle im vergangenen Jahr 1 036 Väter Elterngeld bezogen. „Damit haben 21,6 Prozent der Väter im Kreis eine Elternzeit genommen, während es im NRW-Durchschnitt 25,1 Prozent waren“, berichtet Klaus Teichert, Leiter der Elterngeldstelle im Familienbüro des Rhein-Kreises Neuss. Bei den Müttern waren 3 763. So bearbeiteten Teichert und sein Team im vergangenen Jahr insgesamt 4 799 Anträge.

 Zurzeit liegt der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, im Rhein-Kreis Neuss bei 21,6 Prozent.
Zurzeit liegt der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, im Rhein-Kreis Neuss bei 21,6 Prozent. Foto: Thinkstock / BananaStock / 80403049

Während sich die Zahl der Väter, die Elterngeld erhalten, in Dormagen und Jüchen von 2014 bis 2015 leicht erhöhte, stieg die Zahl der männlichen Bezieher vor allem in Kaarst und Meerbusch. So erhöhte sich die Zahl der Väter in Kaarst um 33 und in Meerbusch um 30. In Grevenbroich, Korschenbroich, Neuss und Rommerskirchen dagegen sank die Zahl der Väter, die Elterngeld erhielten, leicht.

Insgesamt wurden 2015 im Rhein-Kreis Neuss rund 31,5 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt. Dieses Geld ist eine Entgeltersatzleistung, die ein entgangenes Einkommen zu 65 beziehungsweise 67 Prozent ersetzen soll. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1 800 Euro. Einen Anspruch auf diese Form von staatlicher Unterstützung haben bis zu 14 Monate lang Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt unter anderem selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Klaus Teichert weist darauf hin, dass für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, Elterngeld Plus beantragt werden kann. Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren wollen.

Beantragt wird das Elterngeld schriftlich bei der Elterngeldstelle. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag stellen. Rückwirkend werden Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem das ausgefüllte Formular bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/elterngeld sowie bei der Elterngeldstelle an der Königstraße 32–34 in Neuss, 02131 928–5161 bis –5164 und –5167 bis –5169 und E-Mail elterngeld@rhein-kreis-neuss.de.

(Report Anzeigenblatt)