Wann kommt die Kehrmaschine vorbei?

Wann kommt die Kehrmaschine vorbei?

Die Stadt Meerbusch bietet jetzt alle Informationen zur Straßenreinigung auf www.meerbusch.de.

Anwohner von Straßen, die im Auftrag der Stadt regelmäßig per Kehrmaschine angefahren werden, sollten sich über die Reinigungstermine informieren und in Absprache mit der Nachbarschaft dafür sorgen, dass die Fahrbahn dann möglichst wenig oder bestenfalls gar nicht beparkt werde.

Das empfiehlt die Stadtverwaltung. Hintergrund ist ein Bürgerantrag eines Anwohners der Wasserstraße in Lank. Er hatte beantragt, die Wasserstraße von der Einmündung Mühlenstraße bis zur Hausnummer 18 aus der maschinellen Fahrbahnreinigung auszunehmen und dort ein Halteverbot einzurichten. Die Straße sei dort wegen parkender Autos zwischen 2011 und 2015 nicht gereinigt worden. Deshalb müsse auch sein Gebührenbescheid aufgehoben werden.

Der Bau- und Umweltausschuss lehnte den Antrag in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch ab. „Die maschinelle Reinigung wird nach der hiesigen Straßenreinigungssatzung überall dort ausgeführt, wo es technisch und rechtlich möglich ist“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. Im genannten Abschnitt sei die Fahrbahn problemlos zu reinigen, auch störende Baumscheiben oder Blumenkübel gebe es nicht. Dass parkende Autos die Reinigung behindern, gebe es in fast jeder Straße im Stadtgebiet. Da in der Wasserstraße fast ausschließlich Pkw von Anwohnern parkten, müsse es möglich sein, die Autos am Reinigungstag andernorts abzustellen.

„Dazu muss man allerdings wissen und sich merken, wann die Kehrmaschine kommt“, erklärt Stadtsprecher Michael Gorgs. Auf der Internetseite der Stadt gebe es unter der Rubrik „Planen, Bauen, Wohnen“ im Frage-Antwort-System alles Wissenswerte zum Thema „Straßenreinigung“ – natürlich auch den Kehrplan nach Straßenverzeichnis von A bis Z.

(Report Anzeigenblatt)