Blauzungenkrankheit: Rhein-Kreis Neuss ist Sperrgebiet

Blauzungenkrankheit: Rhein-Kreis Neuss ist Sperrgebiet

Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen wird der Rhein-Kreis Neuss zum Sperrgebiet erklärt, so eine entsprechende Allgemeinverfügung der Kreisveterinärbehörde.

Hintergrund ist, dass die Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Bad Kreuznach festgestellt worden war. Es wurde eine 150-Kilometer-Restriktionszone um diesen Betrieb eingerichtet, und der Rhein-Kreis Neuss befindet sich darin.

Für die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen oder sonstigen Wiederkäuern bedeutet dies, dass sie ihren Tierbestand, falls noch nicht geschehen, beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss anmelden müssen. Ebenso ist die Veterinärbehörde über Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus dürfen Rinder, Schafe und Ziegen nur innerhalb der Kontrollzone transportiert werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Auflagen dürfen Tiere das Sperrgebiet verlassen.

Das Kreisveterinäramt weist zugleich darauf hin, dass die Krankheit ausschließlich Wiederkäuer betrifft und für Menschen nicht gefährlich ist. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Übertragen wird die Blauzungenkrankheit durch Stechmücken und nicht von Tier zu Tier. „Den einzigen wirksamen Schutz“, erläutert Kreisveterinär Dr. Frank Schäfer, „stellt die Impfung der Tiere dar, die nur von Tierärzten durchgeführt werden darf und die sich der Tierhalter vom Kreisveterinäramt genehmigen lassen muss.“ Mit einer weiteren Allgemeinverfügung werde daher eine generelle Impfgenehmigung für alle Halter von Wiederkäuern im Kreis erteilt.

Wer Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit hat, kann sich unter der Rufnummer 02181/601–3900 an das Kreisveterinäramt wenden.

(Report Anzeigenblatt)