Gebühren bei Plankontrolle

Gebühren bei Plankontrolle

Plankontrollen bei Lebensmittel-Betrieben sind ab sofort nach einer neuen Verordnung des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales gebührenpflichtig.

Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss hin, das für diese Kontrollen im Kreis zuständig ist.

Wenn ein neuer Betrieb eröffnet, führt ein Mitarbeiter der Kreiseinrichtung eine Risikobewertung durch. Damit legt er fest, wie häufig die künftigen Kontrollen stattfinden. Geprüft werden kann in einem Rhythmus von drei Jahren; möglich sind aber auch mehrere Kontrollen pro Jahr. In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören die verarbeiteten Lebensmittel – Hackfleisch oder roher Fisch bergen mehr Risiken als abgepackte Waren –, aber auch dokumentierte Eigenkontrollen, Hygiene, Kühlung und vieles mehr.

„Die Unternehmen selbst können diesen Prüf-Rhythmus mit beeinflussen“, erklärt Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Sie werden weniger häufig kontrolliert, wenn sie zum Beispiel eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen.“

Bisher mussten die Betriebe für die so genannten risikoorientierten Plankontrollen keine Gebühren zahlen. Nur bei Nachkontrollen wurden Gebühren fällig. Durch die Änderung der allgemeinen Gebührenordnung durch das Land NRW werden nun auch von den die sieben Lebensmittelkontrolleuren des Rhein-Kreises Neuss Gebühren erhoben.

Eine bis zu 60-minütige Kontrolle kostet 57 Euro; hinzu kommt eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro unabhängig von der tatsächlichen Entfernung. Die Landesregelung gilt auch für Betriebe, die zur Bedarfsgegenstände-, Kosmetik- und Futtermittelüberwachungsbranche gehören.

(Report Anzeigenblatt)