1. Städte

Minderjährige und Alkohol

Minderjährige und Alkohol

An den Karnevalstagen appelliert das Jugendamt an Eltern, ihre Verantwortung beim Thema Alkohol ernst zu nehmen.

Rechtzeitig vor den Karnevalstagen erhalten die Mütter und Väter der Meerbuscher Siebt-, Acht- und Neuntklässler jetzt Post vom städtischen Jugendamt. In ihrem Elternbrief, der per E-Mail über die Schulleitungen verteilt wird, warnt die Behörde nachdrücklich vor den Gefahren und Risiken, die Alkoholkonsum für Minderjährige mit sich bringt. „Wir wollen das Thema gerade jetzt noch einmal anstoßen, damit in den Familien darüber gesprochen wird und die Kinder klare Verhaltensregeln bekommen“, sagt Peter Annacker, Leiter des Fachbereichs Soziales und Jugend.

Neben den wichtigsten Passagen aus dem Jugendschutzgesetz liefert der Elternbrief auch praktische Tipps für die Erziehungsberechtigten: „Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und schauen Sie genau hin. Konflikte lassen sich zwar nicht immer vermeiden, aber Sie machen damit deutlich, welches Verhalten Sie nicht akzeptieren!“, rät das Jugendamt. Unbedingt reagieren sollten Mütter und Väter, wenn sich Verdachtsmomente erhärten, dass Alkohol an Minderjährige verkauft werde. Die Empfehlung hier: unbedingt Anzeige erstatten.

Auch Wirte sollten bei Problemen gezielt angesprochen werden. Annacker: „Bei jeder Veranstaltung muss es nach dem Gaststättengesetz ein alkoholfreies Getränk geben, das bei gleicher Menge nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk ist.“ Ratsam sei es zudem, auch mit anderen Eltern über das Thema Jugendschutz zu sprechen. Gemeinsam falle es oft leichter, den Jugendlichen den Ernst der Angelegenheit zu vermitteln.

Susanne Rieth, Sozialarbeiterin im Jugendamt der Stadt Meerbusch, kennt kritische Situationen aus zahlreichen gemeinsamen Kontrollgängen mit den Kollegen von Ordnungsamt und Polizei, die auf Großveranstaltungen in Meerbusch inzwischen bewährte Praxis sind. Eine wichtige Maßgabe an den „tollen Tagen“ sei vor allem diese: „Eltern sollten jederzeit wissen, wo Ihre Kinder sich aufhalten und mit wem sie unterwegs sind. Besonders der Nachhauseweg sollte geregelt werden, indem die Eltern ihre Kinder von Veranstaltungen abholen bzw. indem Fahrgemeinschaften gebildet werden. Außerdem sollten Minderjährige möglichst nicht alleine unterwegs sein, sondern immer mit Freunden feiern, auf die sie sich verlassen können“, so Rieth.

  • Dieter-Thomas Kuhn kommt mit seiner Kapelle
    Interview mit Dieter Thomas Kuhn - Konzert am 3. August im SparkassenPark Mönchengladbach : „Wir sind in den 70ern hängen geblieben“
  • Der Besuch im Düsseldorfer Landtag brachte
    Schützen besuchen den Landtag : Politik hautnah erleben
  • Die Verantwortlichen um Landrat Andreas Coenen
    „DeinRadSchloss“ im Kreis Viersen : 113 neue Fahrradboxen

Erfahrungsgemäß komme es besonders an Weiberfastnacht häufig vor, dass Schülerinnen und Schüler schon vor dem Unterricht Alkohol trinken. Das Jugendamt versuche zwar, einschlägige Treffpunkte in Meerbusch zu kontrollieren, dass im Einzelfall dennoch Alkohol konsumiert werde, sei aber nicht zu verhindern. Sollten Jugendliche alkoholisiert angetroffen werden oder „nicht altersgemäßen Alkohol“ bei sich haben, würden unverzüglich die Eltern verständigt, und der Karnevalstag sei vorüber. Neben der Kontrolle bieten die Beamten den Jugendlichen aber auch ganz praktische Hilfe an. „Wenn wir vor Ort sind, können wir in schwierigen Situationen schnell eingreifen“.

„Für viele Menschen ist der Karneval ohne Alkohol nicht denkbar – leider gilt das in zunehmendem Maße auch für Minderjährige“, weiß Susanne Rieth. Kinder und Jugendliche, so hat die Sozialarbeiterin festgestellt, benutzten den Alkohol oft unbewusst als „Mittel“ zum Zweck: zum Beispiel um Ängste zu verringern, Geselligkeit herzustellen, Stimmung und Selbstwertgefühl zu steigern oder einfach nur um „dazu zu gehören“. Leider steigere sich der Alkoholkonsum nicht selten bis zum „Trinken bis der Arzt kommt“. Außer den gesundheitlichen Risiken und Schäden ist nach Erfahrungen des Jugendamtes die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr für alkoholisierte Jugendliche besonders hoch. Zudem komme es im alkoholisierten Zustand immer häufiger zu Gewalttaten.

Der Appell der Jugendschutzbehörde ist deshalb eindeutig:

· Kein Alkohol an Kinder unter 16 Jahren! · Keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren – auch keine Liköre · Keine Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren!

Fragen zum Thema Jugendschutz an Karneval beantwortet das Jugendamt gern unter der Telefonnummer 02159 916–319.

(Report Anzeigenblatt)