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Pfusch bei Medizinprodukten

Pfusch bei Medizinprodukten

Defekte Herzschrittmacher, nicht einwachsende Bandscheibenimplantate, Hüftprothesen mit Metallabrieb, sich selbst auflösende Stents – aktuell häufen sich die Berichte über fehlerhafte Medizinprodukte.

„Die Medien gehen davon aus, dass im vergangenen Jahr über 14.000 Menschen Verletzungen erlitten haben, selbst zu Todesfällen sei es schon gekommen“, sagt Karl-Heinz Zirkler, Experte für Regressansprüche und Produkthaftung in der Hauptverwaltung der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hannover. „Die Dunkelziffer geschädigter Versicherter dürfte noch wesentlich höher sein. Denn uns Krankenkassen ist leider nicht bekannt, welche Produkte konkret bei unseren Versicherten eingesetzt wurden.“

Doch wie erfährt ein Patient, ob er durch den Einsatz eines fehlerhaften Implantats betroffen ist? Karl-Heinz Zirkler: „Bei uns häufen sich die Anrufe unserer Versicherten zu dieser Frage. Wir empfehlen dann, sich zum Beispiel bei Herzschrittmachern an den Kardiologen oder an die Ambulanz zu wenden, die regelmäßig auch die Kontrollen durchführen. Dort ist bekannt, ob es sich um ein Produkt handelt, das von einem Rückruf betroffen ist. Sollte es bei anderen Medizinprodukten zu Beschwerden kommen, ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Hausarzt oder direkt mit dem Krankenhaus, das die Operation durchgeführt hat, sinnvoll.“

Schon seit längerem hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Medizinprodukten Scheininnovationen und sogar schädliche Produkte viel zu leicht in die Versorgung kommen: Es brauche sichere Regeln und Vorgaben, um dies zukünftig zu verhindern. Patientennutzen müsse vor Industrieinteresse stehen.

(Report Anzeigenblatt)