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Reise-Checkliste für Herzpatienten

Reise-Checkliste für Herzpatienten

Neue Checkliste verbessert mit Sicherheitshinweisen und Verhaltenstipps Vorbereitungen für den Urlaub oder die Geschäftsreise

Millionen von Menschen in Deutschland sind von Herz-Kreislauf-Erkrankungen betroffen. Viele unter ihnen verreisen im Sommer und planen gerade ihren Urlaub oder sind hin und wieder auf Geschäftsreise. Weil mehrere Punkte bereits vor der Reise bedacht sein sollten wie beispielsweise das Einholen von Krankheitsunterlagen (letzter OP-, Ultraschall- oder Röntgenbericht) oder das Besorgen der verordneten Medikamente in ausreichender Menge, ist es für herzkranke Menschen wichtig, ihre Reise sorgfältig vorzubereiten. Nur so lassen sich Risiken durch Überbelastungen oder etwa Fehleinschätzungen vermeiden. Welche weiteren wichtigen Punkte Betroffene bei ihren Reisevorbereitungen beachten müssen, zeigt auf einen Blick die neue Reise-Checkliste der Herzstiftung, die kostenfrei unter www.herzstiftung.de/reisen angefordert werden kann.

„Wer herzkrank ist, kann in der Regel völlig normal reisen, sollte sich aber von seinem behandelnden Arzt mindestens drei Wochen vor Reisebeginn untersuchen lassen. Je nach Reiseziel und Art der Herzkrankheit, gibt es einzelne Punkte zu klären, etwa den Impfstatus, die Reisefähigkeit oder notwendige Kontrollen“, betont der Kardiologe Dr. med. Wolf Andreas Fach vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Was alles darüber hinaus speziell für Bluthochdruck-, Herzklappen-, Schrittmacher- oder Koronarpatienten beachtet werden sollte, haben Arzt und Patient mit der Reise-Checkliste auf einen Blick, wie bei koronarer Herzkrankheit, ob ein Belastungs-EKG zur Klärung der Reisefähigkeit erforderlich ist oder bei Rhythmuspatienten, ob der Schrittmacher kontrolliert werden muss. Auch wichtig: Beipackzettel (auch in Kopie) nicht vergessen, damit notfalls im Ausland die Medikamente beschafft werden können. „Wir raten allen Herzpatienten zu dieser Reise-Checkliste für das Vorbereitungsgespräch mit dem behandelnden Arzt.“

(Report Anzeigenblatt)