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Angehörige brauchen Urlaub von der Pflege

Angehörige brauchen Urlaub von der Pflege

In Deutschland ist gerade Hochsaison – viele Menschen verreisen in diesen Wochen in den Urlaub. Doch wer zu Hause eine zu pflegende Person betreut, kann nicht ohne weiteres in die Ferien fahren. Mehr als zwei Millionen Menschen werden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland zu Hause gepflegt, das sind 73 Prozent aller Pflegebedürftigen.

„Für die Angehörigen, die in den meisten Fällen die Pflege ganz oder zumindest teilweise übernehmen, bedeutet dies einen enormen zeitlichen und körperlichen Aufwand. Deshalb ist es umso wichtiger, auch mal aus dem häuslichen Umfeld raus zu kommen und abschalten zu können“, sagt Marco Funke vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Damit dies möglich ist, gibt es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung für die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person. Zum einen besteht der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der jemand anderes – ein Nachbar, ein Freund oder der ambulante Pflegedienst – die Pflege übernimmt.

Hier zahlt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht hat. „Vorteil dieser Variante ist, dass die zu pflegende Person in ihren gewohnten vier Wänden bleiben kann. Dadurch ist auch die Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen häufig höher“, erklärt Funke.

Anders verhält es sich, wenn Angehörige die zu pflegende Person im Rahmen der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterbringen möchten. „Hier ist oft im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Viele Pflegebedürftige haben erstmal Vorbehalte gegenüber den stationären Einrichtungen und hegen die Befürchtung, abgeschoben zu werden“, sagt Funke.

Dass so ein zeitlich befristeter Aufenthalt aber auch Freude und Erholung bringen kann, stellen viele fest, wenn sie eine angenehme Zeit in einem Heim verbracht haben.

„Bingo-Nachmittage, nette Gespräche beim Kaffeetrinken oder Spaziergänge mit dem Rollstuhl oder Rollator auf dem Heimgelände – je nach körperlicher Einschränkung haben die Pflegebedürftigen die Möglichkeit, einmal rauszukommen und Abwechslung zu finden“, sagt Funke. Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse mit maximal 1.612 Euro ab Pflegegrad zwei, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, bezahlt. Wichtig: Zur Prüfung der Ansprüche sollte der Antrag auf Kostenübernahme vorher bei der Kasse gestellt werden.

(Report Anzeigenblatt)